- Führerschein
sowie je nach Ihren Voraussetzungen:
- Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" bzw. zur "Berufskraftfahrerin" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" beziehungsweise einem gleichwertigen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
- Teilnehmerbescheinigungen werden durch den Eintrag der Ausbildungsstätte in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister ersetzt