- Besitz des Führerscheins im Scheckkartenformat ("EU-Führerschein"), gegebenenfalls ist der bisherige Führerschein zunächst in einen Kartenführerschein umzutauschen
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen: ein Jahr)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens
- persönliche Zuverlässigkeit (keine gravierenden Vorstrafen und/oder Verkehrsverstöße)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (bei Krankenkraftwagen)
- Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen für das Pflichtfahrgebiet
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