Immissionsschutz
Als Untere Immissionsschutzbehörde sind wir für den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und deren Vorbeugung nach geltender Immissionsschutzgesetzgebung zuständig. In diesem Zusammenhang widmen wir uns auch Ihren Anfragen, Anzeigen und Beschwerden unter anderem zu Lärm-, Geruchs- oder Rauchgasbelästigungen und geben unsere Stellungnahmen zu Ihren Planverfahren, Baugenehmigungen und ähnlichen Vorhaben ab.