- Feuerbestattung: frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes bis innerhalb von acht Tagen
- Urnenbeisetzung: innerhalb von sechs Monaten
- Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
- Diese Frist kann auf Antrag vom Gesundheitsamt des Sterbeortes verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.
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