Eine unstreitige Scheidung ist möglich, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und
- beide die Scheidung beantragen oder
- einer der Ehegatten dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt.
Das Gericht gibt dem Antrag auf Scheidung bei anhängigen Folgesachen jedoch in der Regel erst dann statt, wenn über diese Folgesachen wie
- Versorgungsausgleich,
- Unterhalt,
- Ehewohnung und
- Hausrat
mitentschieden werden kann.