- Eine streitige Scheidung ist erst nach dreijähriger Trennungszeit möglich.
Es sei denn, der Antragsteller beweist, dass die Ehe gescheitert ist.
Das Gericht gibt dem Antrag auf Scheidung in der Regel erst statt, wenn über die anhängigen Folgesachen wie
- Versorgungsausgleich,
- Unterhalt,
- Ehewohnung und
- Hausrat
mit entschieden werden kann.