Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Weitere Voraussetzungen
- Das Vorhaben ist aus volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdig.
- Das Unternehmenskonzept ist wirtschaftlich tragfähig.
- Eine anderweitige Finanzierung ist nicht möglich.
- Es liegt kein Ausschluss nach EU-Beihilferecht vor.