Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (Nr. 03540)
Wenn Sie als Eigentümer* oder Besitzer eines Kulturdenkmals Maßnahmen zu dessen Erhaltung und Pflege vornehmen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Die Denkmalschutzbehörde unterstützt Sie damit bei der Erfüllung Ihrer besonderen Pflichten, die sich aus dem Besitz eines Kulturdenkmals und der damit verbundenen Verantwortung ergeben.
Konditionen
Zuwendungsart
Projektförderung
Finanzierungsart
Anteilfinanzierung mit Höchstbetrag
Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fördersatz
bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen (in Ausnahmefällen bis zu 85 %)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.