- Beantragung: Antragsfrist laut Bekanntmachung zum jeweiligen Jahresprogrammm (siehe "Rechtsgrundlage")
- Beginn der Förderung: mit Aufnahme des Fördergebietes in das Jahresprogramm
- Ende der Förderung: mit Abrechnung der Gesamtmaßnahme
Horten im Frühling