Bei einem Antrag auf Erweiterung sind die gleichen Unterlagen wie bei einer Ersterteilung einzureichen. Zusätzlich muss der bereits vorhandene Führerschein vorgelegt werden.
- schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule (Antragsformulare bei den Fahrerlaubnisbehörden)
- Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)*
- biometrisches Foto
- beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, T zusätzlich:
- Sehtestbescheinigung*, bei Nichtbestehen des Sehtests ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE zusätzlich:
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung* nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens* oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung* nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens* oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung* nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)