- Sie sind nach Prüfung der Adoptionsvermittlungsstelle als Adoptiveltern geeignet.
- Nach Meinung der Adoptionsvermittlungsstelle (und unter Umständen der leiblichen Eltern) sind Sie die am ehesten geeigneten Adoptiveltern für das jeweilige Kind.
- Sie haben die Absicht, das Kind zu adoptieren. Die Zeit der Adoptionspflege ist keine unverbindliche Probezeit.
- Es ist zu erwarten, dass ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
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