- Stellen Sie einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung beim Familiengericht am Amtsgericht Dresden.
- Das Gericht prüft den Antrag und beteiligt während des Verfahrens das örtlich zuständige Jugendamt und die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, spricht das Gericht aus, dass das Kind die Rechtsstellung eines nach deutschen Sachvorschriften angenommenen Kindes erhält.
- Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes und erhält auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
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