Antrag auf Anerkennung der Voraussetzungen
- Antragstellung: innerhalb von 3 Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen
- bei späterer Antragstellung wirkt der Antrag erst mit Beginn des Monats der Antragstellung
Antrag auf Erstattung von Leistungen
- Antragstellung: ohne zeitliche Einschränkung
- Verjährungsfrist: vier Jahre