- Wenden Sie sich am besten zunächst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner.
- Damit der Einheitliche Ansprechpartner Ihr Verfahren begleiten kann, ist eine Beauftragung durch Sie erforderlich.
- Desweiteren benötigt der Einheitliche Ansprechpartner alle für das jeweilige Verfahren erforderlichen Dokumente und Auskünfte (zum Beispiel eine ausgefüllte Gewerbeanzeige).
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