Um die soziale Vergünstigung zu nutzen, müssen Sie einen Festnetzanschluss der Telekom besitzen und gleichzeitig entweder
- von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein
oder - Ausbildungsförderung (BAföG) erhalten.
Der Anschluss darf nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
Blinde, gehörlose und sprachbehinderte Menschen erhalten den Sozialtarif bei einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent.