Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen Abfälle anfallen, haben bei Ihrem Träger der öffentlichen Abfallentsorgung alle Änderungen betreffend der
- Eigentümerschaft am Grundstück,
- der Anzahl der im Grundstück wohnenden Personen,
- des Bezugs und
- des Wegzugs
bekanntzugeben.
- Bei Übernahme eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, die Bereitstellung von Abfallbehältern zu beantragen.
- Für An-, Um- und Abmeldungen bei der Abfallbehörde sind die Antragsformulare, die die Stadtverwaltungen und Landratsämter bereitstellen, zu verwenden.
Informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle über die genauen Erfordernisse.