Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Auszugleichen sind die Versorgungen, die in der Ehezeit erworben wurden. Die Ehezeit beginnt mit dem Anfang des Monats der Eheschließung und dauert bis zum Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags.