Bevor Sie sich an den Ombudsmann wenden, richten Sie Ihre Beschwerde zunächst an Ihr Versicherungsunternehmen. Das Unternehmen hat so die Gelegenheit, seine Entscheidung zu überdenken beziehungsweise besser zu begründen.
- Prüfen Sie, ob sich das betroffene Versicherungsunternehmen diesem Verfahren angeschlossen hat.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, richten Sie die Beschwerde online oder schriftlich per Post oder Fax an den Ombudsmann.
- Füllen Sie den Vordruck möglichst vollständig aus. Schildern Sie darin den Sachverhalt und was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen möchten.
- Fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei, die zum Verständnis des Anliegens notwendig sind.
- Der Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen bestätigt Ihnen den Eingang der Beschwerde und sendet Ihnen eine Darstellung des weiteren Verfahrensgangs.