- Gültigkeit: bis zu 3 Monate
- unter Umständen Verkürzung auf 1 Monat
Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen dann einen neuen ausstellen, sofern die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind.