- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- die Berufsakademie Sachsen
- Kammern, Verbände
- freiberufliche Ingenieure oder sonstige Technologiemittler
Der Sitz des Unternehmens / der Einrichtung oder die Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen liegen.
Weitere Voraussetzungen
- Arbeitsplatz des geförderten Personals in Sachsen
- gefördertes Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Position)
- abgeschlossene Ausbildung der Transferassistenten auf wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichem Gebiet an einer Hochschule oder Berufsakademie
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung der Transferassistenten in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler
- Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Monaten
Ausgeschlossen von der Förderung
- Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist
- Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die bereits beim Antragsteller oder in einem mit dem Antragsteller im Sinne des Artikel 3 Abs. 3 Anhang I AGVO verbundenen Unternehmen beschäftigt waren (statthaft sind Tätigkeiten im Rahmen einer dualen Ausbildung, im Rahmen von Praktika, des Anfertigens einer Studien- oder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als Werkstudent oder Tätigkeiten bei der einstellenden Hochschule / Forschungseinrichtung)
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 % der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit