Minderjährige Kinder, die nicht bei Ihnen gemeldet sind, und Pflegekinder:
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Formulare & Online-Dienste)
- Geburtsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Geburtsregister
- für Pflegekinder: Nachweise über das Pflegeverhältnis