- formlose schriftliche Anzeige des erstmaligen Erbringens einer Dienstleistung
Auf Anforderung der Architektenkammer Sachsen zusätzlich:
- Nachweis, dass die Gesellschaft oder ihre Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter die betreffende Tätigkeit nach dem Recht des Herkunftsstaates der Gesellschaft rechtmäßig ausüben
- Nachweis, dass die Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt, die Berufsbezeichnung im Namen zu tragen
- Nachweis des Sitzes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (einfache Kopie)
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung (einfache Kopie)
- Haftpflichtversicherungsnachweis (einfache Kopie)