Inhalt

Die allgemeine Beeidigung beantragen Sie schriftlich oder elektronisch, dafür steht Ihnen in Amt24 online ein Antragsvordruck zur Verfügung (siehe -> Onlineantrag). Folgen Sie den Hinweisen auf dem Formular. Eine Unterzeichnung der Onlineformulare ist nicht erforderlich.

Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
  • Nach Einreichen der Antragsunterlagen erhalten Sie weitere Informationen zur Übersendung des Führungszeugnisses, der Entrichtung der Verwaltungsgebühr und der Einreichung von Zeugnissen zum Nachweis der fachlichen Eignung.
  • Das Oberlandesgericht prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit, gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen nachgefordert.

Hinweis: Sofern die Feststellung einer im Ausland erworbenen Qualifikation erforderlich ist, wird der Antrag nach Vorliegen aller Voraussetzungen an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus weitergeleitet.

  • Wird Ihrem Antrag stattgegeben, werden Sie allgemein beeidigt und erhalten eine Urkunde, in der alle Sprachen, für die Sie allgemein beeidigt sind, und die jeweilige Art der Beeidigung angegeben werden. Sofern Sie nicht die erforderlichen Voraussetzungen zur allgemeinen Beeidigung erfüllen, werden Sie hierüber schriftlich Informiert.
  • Nach erfolgter Beeidigung werden Sie in die Datenbank der allgemein beeidigten und/oder öffentlich bestellten beziehungsweise allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eingetragen.

Können Sie die Onlinedienste nicht nutzen, reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.