Das Antragsformular beziehen Sie über die Rechtsanwaltskammer oder online über den Formular-Link in Amt24. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- Die Rechtsanwaltskammer prüft die Aufnahmevoraussetzungen.
- Liegen die Aufnahmevoraussetzungen vor, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen und erhalten hierüber eine Urkunde.
- Mit der Aufnahme können sie auf dem Gebiet des Rechtes Ihres Heimatstaates und des Völkerrechts tätig werden.