- Unternehmensgegenstand ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.
- Die Gesellschafter sind Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer.
- Die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte stehen Rechtsanwälten zu.
- Anteile der Rechtsanwaltsgesellschaft dürfen nicht für Dritte gehalten werden.
- Dritte dürfen nicht am Gewinn der Rechtsanwaltsgesellschaft beteiligt werden.
- Die Geschäftsführer müssen mehrheitlich Rechtsanwälte sein.
- Es besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwaltsgesellschaft.
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