- Den Antrag müssen Sie schriftlich stellen, Sie können dazu das bereitstehende Formular verwenden.
- Das Sächsische Oberbergamt erteilt die bergbehördliche Stellungnahme mit antragsbezogenen Schreiben. Diese werden unter anderem von Bauordnungsbehörden als fachbehördliche Stellungnahmen anerkannt.
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