- § 4 Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut 1991 (TollwV 1991) - Anzeige von Tierausstellungen
- § 4 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehVerkV) - Anzeige, Beschränkung und Verbot
- § 6 ViehVerkV - Amtstierärztliche Untersuchung
- § 25 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) - Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
- § 7 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) - Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) - Erlaubnis
- § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) - Ausstellungsverbot
- Neuntes Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Inhalt