Melden Sie den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung an, sobald er oder sie eine Tätigkeit in Ihrem Unternehmen aufgenommen hat.
- Bereiten Sie die Meldungen und Beitragsnachweise mit dem zugelassenen Gehaltsabrechnungsprogramm oder einer entsprechenden Ausfüllhilfe vor.
- Übermitteln Sie die Daten an die zuständige Krankenkasse per Datenfernübertragung, Internet oder E-Mail.
- Drucken Sie die Belege als Nachweis aus. Lassen Sie bitte auch Ihrem Beschäftigten einen Beleg über die Jahresmeldung für dessen Unterlagen zukommen.