- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Nachweise über die Auflösung einer Vorehe oder Lebenspartnerschaft (soweit zutreffend)
Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern, lassen sie sich daher unbedingt vorab beim zuständigen Standesamt beraten.