Antragsberechtigte
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu fördernder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, dazu zählen:
- Handwerk
- Handel
- Dienstleister
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Freiberufler und Existenzgründer
(Ausgeschlossen sind Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz- und Vermittlungsdienstleistungen anbieten sowie Unternehmen, die für das konkrete Projekt selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.)