- schriftlicher Eröffnungsantrag
(sofern nicht eine Übermittlung des Antrages durch elektronische Post mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz erfolgt) - Gläubiger: Nachweise und Belege zur Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes wie:
- Nachweise für erfolglose Vollstreckungsversuche
- Nachweis nicht gezahlter Sozialabgaben über einen längeren Zeitraum
- eidesstattliche Versicherung des Schuldners
- vollstreckbare Ausfertigung eines vorhandenen Schuldtitels
- Kopie des Insolvenzeröffnungsantrages (zur Zustellung an den Schuldner)
- gegebenenfalls: Vertretungsvollmacht(en)
- Schuldner: Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen, ggf. weitere Angaben zu Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmeranzahl, Erklärung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben
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