- Sie müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
- Als Ausländer müssen Sie einen Aufenthaltstitel haben, der eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
- Für einige Dienste kann zudem eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich sein. Einzelheiten dazu teilt Ihnen die Einsatzstelle mit.
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