Auflösung einer Kommanditgesellschaft (KG) durch Gesellschafterbeschluss oder durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die vorliegende Beschreibung informiert Sie über das Verfahren bei Auflösung einer Kommanditgesellschaft (KG) aufgrund
- eines Auflösungsbeschlusses der Gesellschafteroder
- der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Darüber hinaus kommen für die Auflösung einer KG weitere, hier nicht berücksichtigte Gründe in Betracht. Dazu zählen beispielsweise:
- der Ablauf der Zeit, die im Gesellschaftsvertrag für das Bestehen der KG bestimmt wurde
- eine gerichtliche Entscheidung (insbesondere über eine Auflösungsklage)
- die Auflösung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen (zum Beispiel das Ausscheiden des einzigen Komplementärs)
Während der Abwicklung besteht die Gesellschaft mit geändertem Gesellschaftszweck, der nunmehr auf Abwicklung des Gesellschaftsvermögens gerichtet ist, fort. Zur Kennzeichnung erhält der Firmenname einen Zusatz wie "i. L." ("in Liquidation") oder "i. Abw." ("in Abwicklung").