Antragstellung
Den Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen (am Hauptwohnsitz) oder bei der am Standort des Fahrzeugs zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Abstemplung der Kennzeichen
Die Kennzeichenschilder werden abgestempelt. Die Zulassungsbehörde händigt Ihnen einen besonderen Fahrzeugschein aus.