- Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine personifizierte Quittung (zum Beispiel von Ärzten und Apothekern).
- Heben Sie diese Quittungen gut auf. Das gilt natürlich auch für die Quittungen Ihres Ehepartners oder Kindes.
- Wenn die Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
- Diese prüft dann für Sie, ob Sie für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit werden können.
- Stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht. Das entsprechende Formular erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
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