- Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten sowie mündliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel keine
- schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel kostenpflichtig
- Soweit die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte als Datei zur Verfügung stellen, ist dies in der Regel kostenpflichtig. Die Informationen über das Internet werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.
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