- § 14 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) vom 15.12.2011 - Veranstalter
- § 18 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) vom 15.12.2011 - Kleine Lotterien
- §§ 17, 18 Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und über die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung von Sportwetten, Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag -SächsGlüStVAG) - Form und Inhalt der Erlaubnis; Kleine Lotterien
- Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott)
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