Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Ziffer B/II.2 der Mittelstandsrichtlinie, Markterschließung und Prozessoptimierung, Nr. 02144
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Sachsen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, sich neue Märkte zu erschließen. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse im In- und Ausland zu verbessern.
Für welche Vorhaben können Sie einen Zuschuss erhalten?
- Teilnahmen an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland
- Teilnahmen an Auslands- bzw. internationalen Symposien in Deutschland, soweit die Veranstaltung nicht bereits aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird sowie
- Erstellung von Machbarkeits- oder begleitenden Studien zur Erschließung internationaler Märkte
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Bei der Erstellung von Studien:
- das Nettohonorar des Auftragnehmers
Konditionen
Messen und Symposien:
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschale)
Höhe
- Auslandsmesse EUR 5.000
- Inlandsmesse* EUR 4.000
- Auslandssymposium EUR 3.000
- Inlandssymposium* EUR 2.000
Machbarkeits- / begleitende Studien:
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- bis zu 50 % des Nettohonorars des Auftraggebers, bis maximal 75.000 EUR
- bis maximal EUR 75.000
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)