Als Auflösungsgründe sind beispielsweise möglich:
Auflösung durch Beschluss:
- Für den Beschluss ist in der Regel die Zustimmung aller Gesellschafter und Gesellschafterinnen erforderlich.
- Der Gesellschaftsvertrag kann abweichend auch einen Mehrheitsbeschluss zulassen; in diesem Fall werden Beschlüsse mit der Mehrheit aller vorhandenen Gesellschafter und Gesellschafterinnen gefasst.
Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft hat deren Auflösung zur Folge.