Alle Kosten im Zusammenhang mit der Entwöhnungsbehandlung übernimmt grundsätzlich der Leistungsträger.
Dazu zählen:
- Reise,
- Unterkunft,
- Verpflegung,
- ärztliche Betreuung,
- therapeutische Leistungen
- medizinische Anwendungen
Zuzahlung - Rentenversicherung
- bei stationärem Klinikaufenthalt: maximal EUR 10,00 pro Kalendertag (längstens für 42 Tage im Kalenderjahr)
- Zuzahlungen, die bereits bei einer anderen Rehabilitation oder Krankenhausbehandlung geleistet wurden, werden berücksichtigt und angerechnet.
- Bei geringem Einkommen kann eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Zuzahlung erfolgen.
Zuzahlung - gesetzliche Krankenversicherung
- für ambulante und stationäre Leistungen: EUR 10,00 pro Tag (höchstens 28 Tage im Kalenderjahr)
- Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung wird hierbei als Einheit angesehen
Hinsichtlich der Möglichkeiten der Befreiung von der Zuzahlung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.