Sie besitzen
- eine Aufenthaltserlaubnis,
- eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
oder es wird
- eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erteilt, sobald ein Reiseausweis ausgestellt und damit die Passpflicht erfüllt wird
oder
- Ihnen soll die endgültige Ausreise aus dem Bundesgebiet ermöglicht werden.
Asylbewerbern kann ein Reiseausweis ausgestellt werden, wenn
- für die Ausstellung ein dringendes öffentliches Interesse besteht,
- zwingende Gründe es erfordern oder
- die Versagung des Reiseausweises eine unbillige Härte darstellt und die Durchführung des Asylverfahrens nicht gefährdet wird.