Anmeldegebühr
- bei Anmeldung in Papierform: EUR 40,00
- bei elektronischer Anmeldung: EUR 30,00
- Zahlung innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung
Verlängerungsgebühren
- für das 4. bis 6. Schutzjahr: EUR 210,00
- für das 7. und 8. Schutzjahr: EUR 350,00
- für das 9. und 10. Schutzjahr: EUR 530,00
Wie für die meisten Schutzrechtsverfahren können Sie für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents in begründeten Fällen Verfahrenskostenhilfe des Deutschen Patentamts beantragen.