Richten Sie Ihre Bewerbung für das Schöffenamt bis zum jeweiligen Stichtag an die für Ihren Wohnort zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Sie erhalten dort auch nähere Informationen zum Auswahlverfahren.
- Zur Auswahl und Beiziehung der Schöffen stellen die Gemeinden unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen aus ihren Einwohnern alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf (darin sind alle Bevölkerungsgruppen enthalten).
- Die Vorschlaglisten liegen bei den Städten und Gemeinden eine Woche lang öffentlich aus und werden danach dem Amtsgericht des Bezirks übersandt.
- Aus den Vorschlaglisten wählen Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten die Schöffen aus.
Ausübung des Schöffenamtes
- Welcher Schöffe an den im Voraus bestimmten Sitzungstagen im Jahr heranzuziehen ist, wird ausgelost. Bei jedem Schöffen sollen es möglichst zwölf Sitzungstage sein.
- Sie erfahren nach der Auslosung, an welchen Sitzungstagen Sie mitwirken müssen.