- Der Antrag auf Anerkennung einer Ergänzungsschule kann frühestens nach fünf Jahren ununterbrochenen Betriebes gestellt werden.
- Der Unterricht muss nach einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Lehrplan erteilt werden.
- Für die Anerkennung Ihrer Ergänzungsschule muss ein
- besonderes pädagogisches oder
- sonstiges staatliches Interesse bestehen.
- Ein sonstiges staatliches Interesse ist nur gegeben, wenn
- an der Schule der schulische Abschluss eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
- ein von den Ländern als Hochschulzugangsberechtigung anerkannter internationaler Abschluss erreicht wird.
- Mindestens der Unterricht im Fach Deutsch muss in deutscher Sprache erteilt werden.