- Die Mitteilung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie über das Internet erfolgen. Falls Sie sich telefonisch melden, reichen Sie bitte die schriftliche Mitteilung nach.
- Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. Ihrem zuständigen Jobcenter ein. Sie erhalten einen neuen Leistungsbescheid, wenn sich Änderungen auf Grund Ihrer Mitteilung ergeben.
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