Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Stelle ein. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.
Das BKA entscheidet über den Antrag zusammen mit
- der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und
- einem Ausschuss von vier auf dem Gebiet des Spielwesens erfahrenen Kriminalbeamtinnen oder Kriminalbeamten der Länder.