- Gebühren nach Bearbeitungsdauer und gestaffelten Stundensätzen:
EUR 47,00 bis EUR 67,00, höchstens EUR 2.500 - Gebühr für Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung: höchstens EUR 250,00
- bei außergewöhnlichem Aufwand für die Prüfung: erhöhte Gebühr, höchstens doppelter Betrag
- Auslagenersatz (zum Beispiel Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften und Auszüge)
- Umschreibung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Änderung des Veranstaltungsortes): EUR 40,00
- pro Abdruck einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: EUR 25,00
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