- Antragsfrist: keine
- Kostenfreiheit für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz: drei Jahre ab dem Zeitpunkt des ständigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland
- Widerspruch / Klage: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides
(Details in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid)
Inhalt