Tipp: Weisen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde bei der Zulassung des Fahrzeugs auf die gewünschte Befreiung oder Ermäßigung hin. Dies wird im System vermerkt, so dass Sie zunächst keinen Kfz-Steuerbescheid erhalten. Reichen Sie Ihren Antrag unverzüglich beim zuständigen Hauptzollamt ein.
Den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer stellen Sie schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular (Formulare & Online-Dienste)
- Da Sie wichtige Originalunterlagen vorlegen müssen, sollten Sie den Antrag möglichst im Rahmen einer persönlichen Vorsprache abgeben. Sie können dazu jede Zoll-Kontaktstelle in Ihrer Nähe aufsuchen, wo Sie auch Auskunft zum Verfahren erhalten.
- Sind Sie nicht in der Lage, eine der Kontaktstellen persönlich aufzusuchen, kann eine bevollmächtigte Person in Ihrem Auftrag den Antrag und die erforderlichen Unterlagen überbringen.
Eintragung
- Die Ermäßigung oder Befreiung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Darüber hinaus erfolgt eine Eintragung auf dem Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt.
- Diese Vermerke müssen wieder gelöscht werden, wenn die Steuervergünstigung entfällt.