Um einen Parkplatz für schwerbehinderte Anwohner zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Beantragung nur für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (MerkzeichenBl)
- Das Sonderparkrecht muss vertretbar sein. Das ist es nicht, wenn kein Parkraummangel herrscht oder Ihnen in zumutbarer Entfernung eine Garage oder Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung steht.
- Auch dürfen keine entgegenstehenden verkehrlichen Regelungen in dem Bereich existieren (zum Beispiel Feuerwehrstellfläche).